Geboren 1990
Abitur in Bad-Neuenahr Ahrweiler
Grundwehrdienst in Germersheim
Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Referendariat in Frankenthal
Selbstständiger Rechtsanwalt seit 2020
Neben Strafrechtsverfahren betreut Rechtsanwalt Georg Heinrich Münster in der Kanzlei auch den zivilrechtlichen Aspekt dieser Verfahren. Häufig gehen strafrechtliche Prozesse, im Rahmen von Adhäsionsverfahren oder neben dem Strafverfahren geltend gemachten Forderungen, auch mit Forderungen nach Schmerzensgeld oder Schadensersatz einher.
Mit seiner kanzleiinternen Zuständigkeit für diese zivilrechtliche Komponente schließt Rechtsanwalt Georg Heinrich Münster die Lücke zwischen Strafrecht und Zivilrecht, sodass Fälle vor Ort in ihrer Gesamtheit betreut werden können, ohne dass für einen Sachverhalt zwei verschiedene Kanzleien beauftragt werden müssen.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit unterstützt Rechtsanwalt Georg Heinrich Münster die „Erste Rechtshilfe“ in der Mainzer Drogen- und Jugendberatung. Rechtsanwalt Georg Heinrich Münster ist Mitglied des deutschen Anwaltvereins.